Konzept zur Vorbeugung und Aufarbeitung von gewalttätigem Verhalten im Rahmen des Sicherheitskonzeptes
Gewalt ist eine Handlung, die die Absicht hat, einen anderen Menschen, ein Tier körperlich oder seelisch zu verletzen bzw. Gegenstände zu zerstören.
Gewalttätiges Verhalten kommt auch bei uns in der Schule vor. Es beeinträchtigt das Wohlbefinden aller im Lebensraum Schule und ist hier Auslöser von Angst und Misserfolg. Das wollen wir an unserer Schule nicht hinnehmen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst,allen Schülerinnen und Schülern sowie allen in der Schule tätigen Personen größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Hinter diesem Konzept steht das Ziel, der Vorbeugung und der Aufarbeitung von gewalttätigem Verhalten eine Basis der gegenseitigen Absprache und eines transparenten Vorgehens zu geben. Außerdem möchten wir uns für Notfälle wappnen, um richtig und besonnen reagieren zu können.
2. Leitbild
In unserem Leitbild sind die gegenseitige Wertschätzung und ein bewusster Umgang mit Konflikten sowie das Suchen von gemeinsamen Lösungen fest verankert. Verantwortung, Toleranz, Offenheit, Zuverlässigkeit, Transparenz und gegenseitige Wertschätzung sind uns im Umgang miteinander wichtig.
3. Maßnahmen der Vorbeugung und Maßnahmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen
Für die Vorbeugung von gewalttätigem Verhalten sowie für die Stärkung sozialer Kompetenzen gibt es an unserer Schule die folgenden Maßnahmen:
- Schulordnung:
- Regel des Monats: Jeden Monat wird eine neue Regel aufgehängt, die in den Klassen thematisiert wird. Die Regeln sind Richtlinien unseres sozialen Miteinanders und werden von allen in unserem Schulalltag gelebt.
- Kinderkonferenz im Ganztag: Der Ganztagsbereich bietet freitags eineKinderkonferenz an, in der die Regeln und ihre Beachtung reflektiert werden.
- Schuleigene Arbeitspläne: Hier werden in allen Fächern bei Partner- und Gruppenarbeiten gezielt soziale Verhaltensweisen in Verbindung mit inhaltlichen Lernangeboten angesprochen. Das soziale Miteinander ist in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Religion auch Unterrichtsinhalt.
- Elterninformation: Im Vorfeld der Einschulung erhalten die Eltern eine aktuelle Fassung der Schulregeln, nehmen den Waffenerlass zur Kenntnis und werden bei Elternabenden in die schulische Präventionsarbeit einbezogen.
- Wohlfühldienst: Der Wohlfühldienst steht den Kindern in den Pausen bei Konflikten zur Seite.
- Streitschlichter: Die Streitschlichter erhalten im Rahmen einer AG eine entsprechende Ausbildung und sollen kleinere Konflikte möglichst ohne Zuhilfenahme von Lehrkräften schlichten.
4. Maßnahmen zur Aufarbeitung
Eine sorgfältige Aufarbeitung eines Gewaltgeschehens ist nicht nur zur Aufklärung des Vorfalls, seiner Ursachen und Folgen erforderlich, sie wirkt auch Langfristig präventiv (Anlage zum Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“).
Die Einordnung eines Vorfalls in die folgenden Kategorien:
ist in erster Linie von den beteiligten Lehrkräften bzw. der Schulleitung vorzunehmen.
Je nach Schwere des gewalttätigen Verhaltens haben wir an unserer Schule folgende Maßnahmen vereinbart:
Selbstständige Konfliktlösung: Die Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich dazu angehalten, einfache Konflikte selbstständig zu lösen. Dabei ermuntern wir sie, bei unerwünschtem Verhalten eines anderen Kindes, die eigene Ablehnung deutlich zu äußern (z.B. Halt stopp! Ich will das nicht!) Stellt der oder die Angesprochene das Verhalten nicht ab, ist eine aufsichtführende Lehrkraft oder ein/e Streitschlichter/in anzusprechen. Es besteht ausdrücklich kein Recht auf Seiten des Opfers, die Tat mit ebenso gewalttätigem Verhalten zu beantworten.
Klärendes Gespräch: In einem klärenden Gespräch, das die Konfliktbeteiligten möglichst zeitnah miteinander und ggf. mit Hilfe einer Lehrkraft oder eines Streitschlichters führen, soll der Konflikt angemessen geklärt werden. Bei einfachen Konflikten ist in der Regel eine mündliche Entschuldigung oder ein symbolischer Händedruck mit Blickkontakt ausreichend.
Erziehungsmittel: Ergibt die Klärung eines Vorfalls, dass seitens des Täters/der Täterin eine gesteigerte Schwere festgestellt wird, kann die beteiligte Lehrkraft ihm oder ihr zusätzlich ein Erziehungsmittel auferlegen (z.B. Anfertigen eines Entschuldigungsbriefes oder eines Entschuldigungsbildes). In schweren Fällen kann auch die unmittelbare Verweisung aus dem Klassenraum (unter Fortbestand der schulischen Aufsichtspflicht) erfolgen und/oder dem Täter/der Täterin werden besondere Pflichten auferlegt, die zur Verfehlung passen.
Ordnungsmaßnahmen: Liegt ein besonders schwerer Fall vor, bzw. im Falle eines wiederholt vorkommenden gewalttätigen Verhaltens, sind Ordnungsmaßnahmen einzuleiten (z.B. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht, Ausschluss vom Unterricht). Hierüber befindet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.
Elterninformationen: Die Eltern des Täters/der Täterin sind in schweren und besonders schweren Fällen unmittelbar über das Verhalten ihres Kindes von der Lehrkraft bzw. von der Schulleitung zu informieren. Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Schule bei dem Ziel, das gewalttätige Verhalten ihres Kindes abzustellen. Auch die Eltern des Opfers sind so schnell wie möglich über die Art sowie die Aufarbeitung des gewalttätigen Verhaltens zu informieren.
Dokumentation: In schweren und besonders schweren Fällen sind die
Lehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Schulleitung verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren. Dies betrifft auch den Ganztagsbereich. Die Dokumentation dient der Erstellung einer jährlichen Statistik, aus deren Auswertung weitere Maßnahmen oder Handlungsschritte abgeleitet werden.
Zusammenarbeit mit Jugendamt und Polizei: Tritt gewalttätiges Verhalten eines Täters gehäuft auf, zeigen bisherige Maßnahmen keine oder nur geringe Wirkung oder legt die gewalttätige Handlung den Verdacht einer strafrechtlich relevanten Tat nah, ist einerseits das Jugendamt einzuschalten sowie der Kontakt mit dem Schulbeauftragten des Polizeikommissariats in Springe aufzunehmen. Diese Schritte werden ausschließlich von der Schulleitung unternommen.
Das vorliegende Konzept ist zu Beginn eines Schuljahres obligatorischer Tagesordnungspunktauf einer Dienstbesprechung. Es erfährt bei Bedarf eine kontinuierliche Fortschreibung. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Schulelternrat.